Schulpsychologie

Vertraulichkeit und Beratung

Fragen zur Beratung

Wie läuft ein Gespräch ab? Was bleibt vertraulich? Die folgenden Antworten richten sich an Schüler*innen und erklären auch, wie Eltern einbezogen werden. Für schulische Beschäftigte gibt es einen eigenen Abschnitt.

Was passiert im ersten Gespräch?

Zuerst höre ich dir zu. Du musst nicht alles in Worte fassen können. Erzähl so viel, wie du möchtest.

Zunächst kannst du Fragen zur Beratung stellen. Wir klären, was vertraulich bleibt und welche Notizen nötig sind. Dann geht es darum, was dich beschäftigt und was du dir wünschst – ob du etwas verändern, eine Frage klären oder Unterstützung finden möchtest.

Am Ende besprechen wir, was du mitnimmst und ob ein weiteres Gespräch sinnvoll ist.

Wie kann es weitergehen?

In Gesprächen und Übungen kannst du herausfinden, was dir im Alltag hilft – etwa bei Prüfungsdruck, einer Entscheidung oder einem schwierigen Gespräch. Wir schauen auch darauf, was sich in deinem Umfeld verändern lässt.

Wenn du etwas ausprobierst, besprechen wir deine Erfahrungen: Was hilft? Was bleibt schwierig? Was möchtest du anders angehen?

Du entscheidest, was du erzählen und ausprobieren möchtest. Die persönliche Beratung ist freiwillig. Du kannst eine Pause machen oder das Gespräch beenden. Notwendige Hilfe bei erheblicher Gefahr ist davon getrennt; dazu steht unten mehr.

Wer erfährt von der Beratung?

Gesprächsinhalte und der Beratungskontakt unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Wenn eine weitere Person helfen könnte, besprechen wir, welche Informationen sie wofür erhalten darf. Eine Lehrkraft könnte zum Beispiel erfahren, welche Lernbedingungen dich unterstützen, ohne deine persönlichen Hintergründe zu kennen.

Eine begrenzte Ausnahme betrifft die schulische Aufsicht: Wenn es dafür nötig ist, darf der Schulleitung oder der zuständigen pädagogischen Person bestätigt werden, dass und wann du bei der Beratung warst. Der Anlass und die Gesprächsinhalte werden dabei nicht mitgeteilt.

Wann werden Eltern einbezogen?

Eltern können dich unterstützen. Gemeinsam besprechen wir, ob ihre Beteiligung hilft und was sie dafür wissen sollten. Wenn du Sorgen wegen einer Kontaktaufnahme zu Hause hast, kannst du das ansprechen.

Wenn du unter 18 bist, klären wir vorab, ob deine Eltern zustimmen oder beteiligt werden müssen. Das hängt von der Beratung ab und davon, ob du ihre Bedeutung und Folgen selbst einschätzen kannst. Ist das der Fall, gilt die Schweigepflicht auch gegenüber deinen Eltern. Ihre Zustimmung zur Beratung bedeutet nicht, dass sie damit auch persönliche Gesprächsinhalte erfahren dürfen.

Wann kann Hilfe ohne meine Zustimmung nötig sein?

Bei einer erheblichen Gefahr kann weitere Hilfe nötig werden, auch ohne deine Zustimmung. Das kommt infrage, wenn der Schutz anders nicht möglich ist. Auch eine konkrete gesetzliche Pflicht kann eine Weitergabe erfordern. Eine allgemeine Sorge oder eine vermutete Diagnose allein reichen dafür nicht aus.

Ich erkläre dir vorher, wen ich einbeziehen möchte und warum – außer, wenn das den Schutz gefährden würde. Weitergegeben wird nur, was für die Hilfe oder die gesetzliche Aufgabe erforderlich ist.

Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung wird fachlich geprüft, welcher Schutz und welche Unterstützung nötig sind. Dazu kann eine vertrauliche Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft gehören. Wenn erforderlich, wird das Jugendamt einbezogen. Auch dabei wirst du beteiligt, soweit dein Schutz es zulässt.

Werden Notizen gemacht?

Kurze fachliche Notizen halten wichtige Beobachtungen und vereinbarte Schritte fest. Sie unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht und werden geschützt aufbewahrt. Vor Beginn wird erklärt, was dokumentiert wird, wer für welche Aufgabe Zugriff hat und wann Unterlagen gelöscht werden.

Beratungsnotizen stehen nicht allgemein der Schule zur Verfügung. In den Buchungskalender und gewöhnliche E-Mails gehören nur organisatorische Angaben, keine ausführlichen persönlichen Anliegen oder Gesundheitsinformationen.

Was gilt für Lehrkräfte und andere schulische Beschäftigte?

Ihre persönliche Beratung ist auch gegenüber Schulleitung und Kollegium vertraulich und bleibt von dienstlichen Beurteilungen getrennt. Die beschriebenen gesetzlichen und Schutz-Ausnahmen gelten ebenfalls.

Bei gemeinsamen schulischen Aufgaben – etwa einer Fallbesprechung, der Begleitung einer Klassengemeinschaft oder einer Diagnostik mit Bericht – werden Beteiligte und Rückmeldungen vorab vereinbart. Persönliche Beratungsinhalte werden dafür nicht pauschal weitergegeben.

Eine fachliche Rücksprache ist auch anonym möglich. Dafür müssen alle Angaben entfallen, an denen eine Person erkennbar wäre – nicht nur ihr Name.

Was ist, wenn andere Unterstützung besser passt?

Wenn weitere Beratung, Diagnostik oder Behandlung sinnvoll ist, können wir passende Stellen suchen und den Kontakt vorbereiten. Wir besprechen auch, welche Unterstützung in der Schule währenddessen hilft. Die Weitergabe persönlicher Informationen wird eigens abgestimmt.

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